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   BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85   

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BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1988,8207)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1988,8207)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1988,8207)
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  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Sichtvermerks mit Zustimmung des Beigeladenen - Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85
    Diese Auslegung des Art. 6 GG und des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt (Beschluß vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - NJW 1988, 626 ff. [BVerfG 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83]).

    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 a.a.O. - zugrunde (vgl. auch Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 -).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85
    Die Vorschrift gebietet aber, das besondere Interesse an der Einheit und Erhaltung von Ehe und Familie bei der Ermessensabwägung mit dem ihm zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; die Versagung des Aufenthalts darf demnach nicht im Hinblick auf die ehelichen und familiären Belange unverhältnismäßig oder unzumutbar sein (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).

    Wie der beschließende Senat wiederholt dargelegt hat, geht die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung nicht so weit, daß wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles nicht mehr Rechnung getragen werden könnte (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).

  • BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86

    Zuzug ausländischer Ehegatten zu selbst im Wege des Familiennachzugs eingereisten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 1 A 35.85
    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 a.a.O. - zugrunde (vgl. auch Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 -).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 1 A 118.88

    Rechtsmittel

    Den gegen eine weitere Zuwanderung von Ausländern sprechenden öffentlichen Interessen darf in diesen Fällen gegenüber den ehelichen Belangen grundsätzlich vorrangiges Gewicht beigemessen werden, wenn die Ehepartner im Bundesgebiet (noch) nicht über eine Lebensgrundlage verfügen (Beschluß vom 10. Mai 1988 - BVerwG 1 A 35.85 - BVerfGE 76, 1 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist weiterhin, daß Besonderheiten des Einzel falls in der Ermessensabwägung zu berücksichtigen sind und ausnahmsweise ein Abweichen von der Ermessensregel des Nachweises eines gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes rechtfertigen können (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 10. Mai 1988 - BVerwG 1 A 35.85 -).

  • BVerwG, 24.04.1989 - 1 A 36.89

    Voraussetzung für den Zuzug ausländischer Ehegatten zu im Wege des

    Es ist auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß Besonderheiten des Einzelfalls nicht nur in der Ermessensabwägung berücksichtigt werden müssen, sondern u.U. auch dazu führen können, daß die erstrebte Erlaubnis nicht versagt werden darf (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 10. Mai 1988 - BVerwG 1 A 35.85 -).
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   BVerwG, 02.07.1985 - 1 A 35.85   

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BVerwG, 02.07.1985 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1985,11876)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1985 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1985,11876)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 1 A 35.85 (https://dejure.org/1985,11876)
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